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StuB Nr. 1 vom Seite 36

Fortentwicklung (?) des Unternehmenssteuerrechts

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts wurde mittlerweile im BGBl verkündet. Ob dieses Gesetz seinen Namen zu Recht trägt, wird die Zukunft zeigen. Eingewandt wird hiergegen insbesondere, dass durch dieses Gesetz eine weitere Verschärfung der Steuerpraxis eintritt. Insbesondere durch die neuen Sperrfristen ergeben sich für die Steuerberatung zusätzlicher Verwaltungs- und Aufzeichnungsaufwand. Andererseits kann eine in § 6b Abs. 10 EStG n. F. aufgenommene Reinvestitionsrücklage zur aktiven Steuergestaltung genutzt werden (wir werden in Kürze über das UntStFG in der StuB berichten).

Eine Reinvestitionsrücklage kommt bei Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Einzelunternehmer/Personengesellschaften in Betracht. Ein solcher Gewinn muss also nicht in voller Höhe versteuert werden, sondern kann im Jahr der Veräußerung und in den folgenden zwei Wirtschaftsjahren auf bestimmte Wirtschaftsgüter übertragen werden. Die Übertragung ist zulässig auf die Anschaffungskosten von neu erworbenen Anteilen an Kapitalgesellschaften oder bestimmte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Frist verlängert sich auf vier Jahre, wenn eine Übertragung auf neu angescha...