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StuB Nr. 1 vom Seite 36

Anerkennung der Anmietung eines Büroraums

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Mietet der Arbeitgeber einen Raum als Außendienst-Mitarbeiterbüro von seinem Arbeitnehmer an, sind die Mietzahlungen dann nicht dem LSt-Abzug zu unterwerfen, wenn der Arbeitgeber gleich lautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raums im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Dieses ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer über keinen weiteren Arbeitsplatz in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers verfügt. Dies hat der (StuB 2001 S. 1237) entschieden. Das Urteil ist bemerkenswert und lässt nunmehr zu, was im Rechtsverkehr üblich ist. Der BFH stellt zunächst dar, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung subsidiär sind zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit nicht ein anderes Rechtsverhältnis vorliegt. Ein Vorteil i. S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Dies ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wurde, weil der Zuwendungsempfänger Arbeitnehmer ist und die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne eine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft ist (ähnlich auch Sc...