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StuB Nr. 1 vom Seite 43

Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung im Inland ab 1. 1. 2002

Die inländischen Verpflegungspauschbeträge betragen gem. einer bei einer täglichen Abwesenheitsdauer von


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24 Stunden
24 €,
weniger als 24, aber mindestens 14 Stunden
12 €,
weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden
6 €.
Der Übernachtungspauschbetrag beträgt
20 €.
Der Kürzungsbetrag für das Frühstück beträgt
4,50 €.
Die Sachbezugswerte betragen für das
 
– 
Frühstück
1,40 €,
– 
Mittag- und Abendessen jeweils
2,51 €.