Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 2 vom Seite 80

Verdeckte Gewinnausschüttung: Grundlage des Fremdvergleichs

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Insbesondere in mittelständischen Unternehmen, die von ihren Gesellschafter-Geschäftsführern beherrscht werden und deren Unternehmenserfolg weitgehend von dem Einsatz und den Fähigkeiten der Gesellschafter-Geschäftsführer abhängt, besteht nach Auffassung des BFH die besondere Gefahr der Gewinnverlagerung. Deshalb hält es der BFH seit jeher für erforderlich, dass Vereinbarungen zwischen einer Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer für Zwecke der Besteuerung einem Fremdvergleich unterzogen werden. Das hat der (StuB 2003 S. 87; Vorinstanz FG Düsseldorf, EFG 2001 S. 1069) nochmals ausdrücklich betont. Besonders interessant für die Praxis sind die Ausführungen des BFH dazu, welcher Maßstab bei dem Fremdvergleich anzulegen ist (siehe auch den Überblick von Hubert, StuB 2003 S. 13 ff.).

In dem zu beurteilenden Fall hatten zwei Gesellschafter-Geschäftsführer im Jahre 1986 mit ihrem Unternehmen jeweils Geschäftsführeranstellungsverträge geschlossen, wonach sie neben einem Grundgehalt und Weihnachtsgeld ab dem Jahre 1988 auch einen Dienstwagen, eine Direktversicherung und Tantiemen erhalten sollten. Die Tantiemen sollten für einen der Geschäftsführer 18 v. H., für de...