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StuB Nr. 2 vom Seite 69

Übersichten zur Reichweite des Maßgeblichkeitsprinzips

von Prof. Dr. Wolfram Scheffler, Nürnberg

Die folgenden Übersichten verdeutlichen, in welchem Umfang der nach den Regeln des HGB aufgestellte handelsrechtliche Einzelabschluss und die Steuerbilanz (noch) übereinstimmen und auf welche Ursachen die Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz zurückzuführen sind. Zu diesem Zweck werden die für Ansatz und Bewertung in der Steuerbilanz relevanten Vorschriften in vier Gruppen eingeteilt.

(1) In zahlreichen Fällen gelten nach der formellen Maßgeblichkeit für die Handels- und Steuerbilanz die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln.

(2) Die Einschränkungen der Maßgeblichkeit beruhen darauf, dass im Steuerrecht dem Objektivierungsgedanken eine hohe Bedeutung zukommt. Dies führt zum einen dazu, dass zahlreiche handelsrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nicht ausgeübt werden können, und zum anderen dazu, dass im Bilanzsteuerrecht durch höhere Nachweisanforderungen der Ermessensspielraum des Bilanzierenden eingeschränkt wird.

(3) Ein Teil der Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung resultiert nicht aus einem abweichenden Bilanzierungsverständnis, sondern ergibt sich daraus, dass sich aufgr...