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StuB Nr. 2 vom Seite 92

Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. 12. 2003 über die Förderung von betrieblichen Investitionen im Jahr 2004

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Die Europäische Kommission hat am die erforderliche Genehmigung für die Förderung von nach dem begonnenen Investitionen nach § 2 InvZulG 1999 erteilt. Damit entfällt der Vorbehalt des § 10 Abs. 1 InvZulG 1999 i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 4034; BStBl I S. 1144). Die Genehmigung und eine neue Fassung des InvZulG 1999 werden im BGBl bekannt gemacht.