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StuB Nr. 2 vom Seite 56

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung

von StB Thomas Theis, Duisburg
Die Kernfragen:
  • In welcher Form ist ein Fahrtenbuch zu führen?

  • Was ist bei der Führung eines Fahrtenbuchs zu beachten?

  • Welche Angaben sind für die dienstlichen Fahrten notwendig?

I. Einleitung

Sofern der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Kfz zur privaten Nutzung überlässt, so kann neben der Versteuerung nach der sog. 1 %-Regelung (siehe § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bzw. § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG, R 31 Abs. 9 Nr. 1 LStR) auch ein Fahrtenbuch (siehe § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG, R 31 Abs. 9 Nr. 2 LStR) geführt werden, um den privaten Nutzungswert anzusetzen. Von diesen Regelungen sind neben den Arbeitnehmern auch selbständig tätige Stpfl. betroffen.

Wird der Nutzungswert mittels der 1 %-Regelung berechnet, kann dieser Wert durch einen hohen Listenpreis des Kfz und durch eine große Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte sehr schnell größere Beträge erreichen. Dieser durch die 1 %-Regelung ermittelte geldwerte Vorteil wird oftmals subjektiv als viel zu hoch angesehen, da angeblich die durch die tatsächliche private Nutzung verursachten Aufwendungen viel geringer sein sollen. Aus diesem Grund wird als Alternative das Fahrtenbuch geführt. Dabei muss aber immer im Einzelfall genau ermittelt werden, welche LösungS. 57tatsächlich günsti...