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StuB Nr. 2 vom Seite 91

Aufhebung oder Änderung des GewSt-Messbescheids von Amts wegen nach § 35b GewStG

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Der (StuB 2004 S. 939) entschieden, dass der GewSt-Messbescheid nach § 35b GewStG auch dann aufzuheben oder zu ändern ist, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des ESt-Bescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des Stpfl. nicht wie bisher als gewerbliche qualifiziert, sondern einer anderen Einkunftsart zugeordnet wird. Mit dieser Entscheidung weicht der Senat vom (BStBl II S. 475) ab. Der erkennende Senat hat zu der Rechtsprechungsänderung die Zustimmung des XI. Senats eingeholt. Die geänderte Rechtsprechung des BFH wird von der Finanzverwaltung übernommen. Das neue Urteil ist im BStBl 2004 II S. 901 veröffentlicht worden und damit auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.