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StuB Nr. 2 vom Seite 96

Fristlose Kündigung eines AG-Vorstands durch Aufsichtsratsvorsitzenden

Kündigt der Aufsichtsratsvorsitzende einer AG ohne Vorlage einer entsprechenden Vollmachtsurkunde das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds fristlos, so ist diese Kündigung jedenfalls dann unwirksam, wenn sie vom Vorstandsmitglied unverzüglich zurückgewiesen wird (§§ 112, 84 Abs. 1, 3, 87 Abs. 2 AktG;  I - 15 U 225/02 [nrkr.], ZIP 2004 S. 1850).