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StuB Nr. 3 vom Seite 151

Internet: Abmahngefahr weiterhin groß

von RA Michael von Schubert, Bonn

Wer sich im Internet präsentiert, ist von jedem Computer der Welt aus erreichbar. „Transparenz” im nationalen wie internationalen Handel war das positive Schlagwort, das die Revolution der Wirtschaft durch das Internet einleiten sollte. Noch in Erinnerung ist die Fernsehwerbung, in der ein japanisches Managerteam auf dem Monitor mit Erstaunen entdeckt, dass ein schwarzwälder Mittelständler den Stahl erheblich billiger anbietet als der bisherige Lieferant. Diese Transparenz hat, wie die Praxis zeigt, eine Schattenseite. Auch im Jahr 2001 sahen sich wie bereits in den Jahren zuvor viele Unternehmen, die eine Homepage betreiben, mit teils berechtigten, teils unberechtigten Abmahnungen wegen vermeintlich wettbewerbswidrigen Verhaltens konfrontiert. Manche der besonders umfangreichen Massenabmahnungen haben wie etwa der Fall „Explorer” in der Presse traurige Berühmtheit erlangt, viele andere verliefen ohne öffentliches Aufsehen.

In den meisten Fällen handelte es sich gar nicht um unmittelbar internetspezifische Wettbewerbsverstöße, wie etwa das sog. „E-Mail-Spaming” (= unaufgefordertes massenhaftes Übersenden von Werbemails) oder „Domaingrabing”, sondern um „klassische” Wettbewerbsverstö...