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StuB Nr. 3 vom Seite 129

Zeitpunkt der Verrechnung der Sondervorauszahlung zur USt

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf

Das Problem: Ein Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf des USt-Voranmeldungszeitraums eine USt-Voranmeldung bei der zuständigen Finanzverwaltung einzureichen. Die Höhe der umsatzsteuerlichen Zahllast ist vom Unternehmer selbst zu berechnen. Die Vorauszahlung ist ebenfalls am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und zu entrichten.

Welcher Voranmeldungszeitraum bei dem jeweiligen Unternehmer zur Anwendung kommt, ergibt sich aus § 18 Abs. 2 UStG. Regelmäßig ist die Einreichung einer USt-Voranmeldung zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums nicht realisierbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verbuchung durch eine externe Stelle (z. B. StB) erfüllt wird. In diesen Fällen verlängert das FA dem Unternehmer auf Antrag die Abgabe- und Zahlungsfrist um einen Monat (§ 46 UStDV). Diese Dauerfristverlängerung wird bei den Unternehmern, die ihre USt-Voranmeldung monatlich einzureichen haben, nur unter der Voraussetzung gewährt, dass eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahrs entrichtet wird. Diese beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres. Die geleistete Sondervorauszahlung wird bei der Festsetzung der Voraus...