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StuB Nr. 3 vom Seite 139

Die Bedeutung der Compliance-Erklärung über die Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Vorstand und Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer und Kapitalmarktteilnehmer

Prof. Dr. Reinhard Heyd, Fachhochschule Nürtingen/Universität Ulm und Anke Baur, Fachhochschule Nürtingen

I. Einleitung

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts zu Transparenz und Publizität (TransPuG) am hat die Diskussion über eine Corporate Governance in Deutschland eine neue Qualität bekommen. Fraglich ist nicht mehr, ob ein Corporate Governance Kodex (CGK) für Deutschland sinnvoll oder wünschenswert ist, sondern wie die börsennotierten Aktiengesellschaften mit diesem von der Regierungskommission erarbeiteten Kodex in Zukunft umgehen werden. Besonders durch die vom TransPuG geforderte Compliance-Erklärung ergeben sich eine Vielzahl von Fragestellungen hinsichtlich

  • der Aufgaben und Probleme, die auf Vorstände und Aufsichtsräte der Unternehmen zukommen,

  • des erweiterten Aufgabengebiets für den Wirtschaftsprüfer sowie

  • der Erwartungen der Kapitalmarktteilnehmer in diese Entsprechens-Erklärung.

II. Compliance-Erklärung

1. Allgemeines

Mit dem TransPuG wurde die gesetzliche Grundlage zum Corporate Governance Kodex geschaffen, indem durch den neuen § 161 AktG künftig Vorstand und Aufsichtsrat aller börsennotierten Aktiengesellschaften verpflichtet werden, einmal jährlich eine sog. Compliance-Erklärung (Entsprechens-Erklärung) abzugeben, in der sie erklären, ob sie...