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StuB Nr. 3 vom Seite 131

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit – Heil- und Heilhilfsberufe

Mit Schreiben vom (BStBl I S. 1030 = ) hat das BMF ausführlich zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit (Heil- und Hilfsberufe) Stellung genommen. Ergänzend führt die II 2.01 Folgendes aus:

a) Es werden zunehmend Fälle bekannt, in denen Krankengymnasten in ihren Praxen Fitnessgeräte zur Nutzung im Rahmen des sog. „medizinischen Gerätetrainings” (MGT) anbieten. Beim MGT handelt es sich regelmäßig um eine reine Präventivmaßnahme im Anschluss an eine ärztlich verordnete Maßnahme. Eine ärztliche Verordnung liegt beim MGT regelmäßig nicht vor.

Die Krankengymnasten treten insoweit in Wettbewerb zu den Betreibern gewerblicher Fitnessstudios. Soweit Krankengymnasten MGT anbieten, handelt es sich nicht mehr um eine heilberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Aus dem MGT erzielen die Krankengymnasten vielmehr gewerbliche Einkünfte. Dies gilt auch dann, wenn – ausnahmsweise – für ein MGT eine ärztliche Verordnung vorliegen sollte.

b) Zur ertragsteuerlichen Behandlung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Krankenschwester/-pfleger hat das Folgendes mitgeteilt: Nach de...BStBl II S. 625