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StuB Nr. 4 vom Seite 198

Mitwirken eines vollmachtlosen Vertreters bei Grundstücksveräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist

– RA/StB Franz Lindner, Rödl & Partner, Nürnberg –

Mit Urteil vom  - IX R 45/99 (StuB 2001 S. 1236) hat der BFH entschieden, dass bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags über ein Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist durch einen vollmachtlosen Vertreter und anschließender Genehmigung des Vertretenen außerhalb der Spekulationsfrist kein steuerbares Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegt. Die Genehmigung wirke steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.

Der BFH begründet seine Rechtsauffassung damit, dass frühestens vom Zeitpunkt der Genehmigung an tatsächlich und rechtlich Folgerungen aus dem bisher schwebend unwirksamen Vertrag gezogen werden können. Der BFH verweist bei seiner Begründung auf die Tatsache, dass auch im Falle der zivilrechtlichen Rückwirkung i. S. des § 184 Abs. 1 BGB nur die Rechtsfolgen Anwendung finden, die gelten würden, wenn das genehmigte Geschäft von Anfang an wirksam gewesen wäre. Diese Fiktion gestalte aber keinen in die Vergangenheit wirkenden Kausalprozess, denn der Zeitablauf sei nicht umkehrbar. Vor der Genehmigung seien vertraglich begründete Ansprüche noch nicht als aktuelle Ansprüche entstanden und könnten deshalb noch nicht geltend gemacht werden. Mit dieser zivilrechtlich...