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StuB Nr. 4 vom Seite 174

IASB Improvement Project: Neue Gliederungsvorschriften für die Bilanz und die GuV nach IAS 1 (revised 2003)

– Prof. Dr. Henning Zülch, Clausthal-Zellerfeld –

I. Vorbemerkungen

Das „Improvement Project” des IASB wurde am mit der Veröffentlichung von 13 überarbeiteten Standards abgeschlossen. Die Neuregelungen sind für nach dem beginnende Geschäftsjahre verbindlich. Eine frühere Anwendung ist gewünscht; auf sie muss indes in einem IFRS-Abschluss gesondert hingewiesen werden.

Als Ergebnis des nunmehr abgeschlossenen Projekts ist festzuhalten, dass neben sprachlichen Konkretisierungen Wahlrechte eliminiert und inhaltliche Widersprüche zu bereits bestehenden Standards ausgeräumt wurden. Dabei standen auch IAS 1 (Presentation of Financial Statements) und die Gliederungsvorschriften für Bilanz und GuV im Fokus der Betrachtung.

II. Gliederungsvorschriften für die Bilanz

Wie bereits nach der zurzeit noch gültigen Fassung von IAS 1 (revised 1997), so ist auch im Rahmen der Neufassung von IAS 1 (revised 2003) lediglich eine Mindestgliederung bzw. Mindestreihenfolge von Bilanzposten vorgegeben. Gliederungskriterien sind die Fristigkeit und die Liquidität der einzelnen Posten (IAS 1.51 [revised 2003]).

Gem. IAS 1.68 (revised 2003) sind mindestens die folgenden Posten in einer IFRS-Bilanz aufzuführen:

  1. Sachanlagen;

  2. Finanzinvestitionen in Immobilien;

  3. immaterielle Vermögenswerte;

  4. finanziell...