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StuB Nr. 4 vom Seite 145

Veräußerung von Betriebsvermögen gegen wiederkehrende Bezüge

– Neuregelung der Zuflussbesteuerung durch  –

von Dipl.-Kffr. StB Dr. Natalie Pickhardt-Poremba, Essen
Die Kernfragen:
  • Welche Neuregelungen gelten nach dem BMF-Schreiben bei der Zuflussbesteuerung?

  • Was ist bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils hinsichtlich des Zins- und Tilgungsanteils zu beachten?

  • Worauf ist bei der Zuflussbesteuerung im Fall der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu achten?

I. Einführung

Bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen wiederkehrende Bezüge hat die Rechtsprechung dem Stpfl. unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt, zwischen einer tarifbegünstigten sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach Maßgabe der §§ 16 und 34 EStG (Sofortbesteuerung) und einer nicht tarifbegünstigten laufenden Besteuerung im jeweiligen Jahr des Zuflusses als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Maßgabe der §§ 15 Abs. 1 und 24 Nr. 2 EStG (Zuflussbesteuerung) zu wählen. Die Sofortbesteuerung bildet den gesetzlichen Normalfall, so dass die Zuflussbesteuerung nur dann zur Anwendung kommt, wenn sie der Stpfl. ausdrücklich wählt.

Anders als realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaf...