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StuB Nr. 4 vom Seite 167

Keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG auf ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

– Anmerkungen zum  –

von Richter am BFH Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet, München
Die Kernthesen:
  • Die Rechtsprechung versucht seit einiger Zeit zu Recht, den Tatbestand des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sinnvoll einzuschränken.

  • Teilweise wird die sog. Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gänzlich für verfassungswidrig gehalten.

  • Abzugrenzen ist der Besprechungsfall von den Fällen der Betriebsaufspaltung; denn die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist eine gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.

I. Der Sachverhalt

Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang darüber, ob die Einkünfte der Klägerin aus der Verpachtung ihres früheren Betriebsgrundstücks als solche aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind. Die Klägerin ist eine KG, die sich zunächst mit der Herstellung und dem Vertrieb von Kunststoffteilen befasste. Im Jahre 1974 verpachtete sie ihren Betrieb an eine neu gegründete GmbH. Im Jahre 1981 verkaufte sie der GmbH das gesamte Anlagevermögen und verpachtete ihr nur noch das Grundstück. Die KG war in den Streitjahren (1982 bis 1986) überdies als Kommanditistin mit einer Einlage von 100 000 DM an einer gewerblich tätigen KG (A-KG) beteiligt. Die Gewinnanteile aus dieser Beteiligung betrugen in den Streitjahren 4 170 DM (1982), 2 181 DM ...