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StuB Nr. 5 vom Seite 227

SKR-Rente und umsatzsteuerliche Behandlung

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf

Das Problem: Der Unternehmer betreibt eine Wirtschafts- und Vermögensberatung. Er vermittelt u. a. für die A-GmbH Anleger für die sog. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR). Dabei handelt es sich um ein Finanzprodukt, das eine Kombination darstellt

  • aus einer sofort beginnenden Rente,

  • die gegen Einmalbetrag erworben wird, wobei der Einmalbetrag im Wege der Aufnahme eines Kredits finanziert wird,

  • dessen Rückzahlung ausgesetzt ist, bis die zum Zwecke der Kredittilgung abzuschließenden Kapitallebensversicherungen fällig werden,

  • deren Auszahlungsansprüche zur Besicherung des Kredits an das finanzierende Kreditinstitut abgetreten werden.

Das Ergebnis dieser Kombination ist, dass ein Anleger eine lebenslange Rente erwerben kann, ohne dass er hierfür Eigenkapital bei Abschluss des Rentenvertrags aufzubringen hat. Die Wirtschafts- und Vermögensberatung erhält für die Vermittlung Vermittlungsprovisionen von der A-GmbH. Darüber hinaus wird ein Abwicklungs- und Informationsvertrag mit dem jeweiligen Zeichner einer SKR abgeschlossen. Aus diesem Vertrag fließt der Wirtschafts- und Vermögensberatung eine weitere Provision zu. Fraglich ist, ob diese Vermittlungsprovisionen umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerp...