Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 5 vom Seite 200

Vorteilhaftigkeitsanalyse der ertragsteuerlichen Organschaft vor dem Hintergrund der Gesetzesänderungen zum 1. 1. 2004

WP/StB Prof. Dr. Rainer Heurung, Siegen, StB Prof. Dr. Michael Wehrheim und Dipl.-Kfm. Gerrit Adrian, beide Marburg
Die Kernaussagen:
  • Im Bereich der Mindestbesteuerung des § 10d Abs. 2 EStG bzw. des § 10a Satz 1–2 GewStG kann die Organschaft im Ausnahmefall zu Liquiditäts- und Zinsnachteilen im Vergleich zur isolierten Besteuerung von Unternehmen führen. Im Regelfall überwiegen jedoch die Vorteile der konzernlichen Verlustverrechnung.

  • Der durch § 10a Satz 3 GewStG ausgelöste Einschlusseffekt vororganschaftlicher Verluste der Organgesellschaft ist ebenfalls mit Liquiditäts- und Zinsnachteilen behaftet. Diese nachteiligen Effekte können z. B. durch die erfolgswirksame Aufdeckung stiller Reserven, die den steuerlichen Verlust kompensieren, vermieden werden.

  • Durch die Gewinnabführung der Organgesellschaft, die beim Organträger keine steuerfreien Einnahmen darstellen, wird das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 KStG vermieden. Damit verbunden ist mangels Abführung von KapESt ein zusätzlicher Zinsvorteil. Entsprechende Vorzüge bestehen bei Errichtung einer Organschaft zudem im Rahmen der Gesellschafterfremdfinanzierung i. S. des § 8a KStG.

I. Einleitung

Das Rechtsinstitut der ertragsteuerlichen Organschaft hat durch den Wechsel vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren eine deutliche Aufwertung als Gestaltungsinstrument erfahren. Insbesonde...