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StuB Nr. 6 vom Seite 275

Reform der Mini-Jobs

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Im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I S. 4612) wurde eineS. 276Reform der sog. Mini-Jobs verabschiedet, die zum in Kraft treten wird. Welche Abgabenbelastungen sich ab diesem Zeitpunkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben werden, zeigt die nachstehende Übersicht.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Arbeitsentgelt
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
bis zu monatlich 400 €
Keine Steuern
 
25 % pauschale Abgaben:
Keine Sozialabgaben
(gilt auch für Nebenjobs)
12 % Rentenversicherung
11 % Krankenversicherung
2 % Pauschsteuer
bis zu monatlich 400 €
Keine Steuern
 
12 % pauschale Abgaben:
bei Beschäftigung in privaten Haushalten
Keine Sozialabgaben
(gilt auch für Nebenjobs)
5 % Rentenversicherung
5 % Krankenversicherung
2 % Pauschsteuer
von monatlich 400,01 € bis 800 €
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) von ca. 4 % auf ca. 21 % ansteigend
Sozialversicherungsbeiträge
(Arbeitgeberanteil) ca. 21 %
normale Besteuerung

Im Einzelnen sind folgende Regelungen vorgesehen:

(1) Die monatliche Entgeltgrenze in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV wird für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse von 325 € auf 400 € angehoben. Die bisherige Höchstarbeitsgrenze von 15 Wochenstunden entfällt ebenfalls für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältn...