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StuB Nr. 6 vom Seite 274

Befreiung von der Steuerberaterprüfung nur für „ehemalige” Beamte nicht verfassungswidrig

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Die Steuerberaterprüfung steht für zahlreiche Aspiranten auf einer Stufe mit einer langwierigen Wurzelbehandlung beim Zahnarzt. Beamte aus der Finanzverwaltung haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich dieses Martyrium zu ersparen, wenn sie in die Beraterzunft wechseln wollen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie vor (!) der Befreiung von der Steuerberaterprüfung ihren Staatsdienst quittieren. Diese Voraussetzung verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit oder den Gleichbehandlungsgrundsatz, wie jetzt der BFH festgestellt hat (Urteil vom  - VII R 59/02).

Das  1 BvR 228 und 311/73, BStBl 1981 II S. 235) habe bereits darauf hingewiesen, dass den Beamten und Angestellten der Finanzverwaltung, die den Beruf wechseln und Steuerberater werden wollen, der für alle anderen Bewerber mögliche Zugang über die Steuerberaterprüfung offen steht. Deren erfolgreichen Abschluss als Berufszulassungsvoraussetzung aufzustellen, sei nach dem BVerfG mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar. Beamten und Angestellten der Finanzverwaltung prüfungsfreie Zugangsmöglichkeiten zum Beruf des Steuerberaters zu schaffen, sei der Gesetzgeber nach vorgenannter Entscheidung de...