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StuB Nr. 6 vom Seite 285

Das fehlerhafte Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters

von RAin Heike Hinrichs, Rödl & Partner GbR, Nürnberg

Seitens der Gesellschaft oder eines Gesellschafters besteht mitunter Bedarf, die Mitgliedschaft des Gesellschafters in der GmbH zu beenden. Gesellschaft und Gesellschafter verfolgen in einer solchen Situation unterschiedliche Interessen. Häufig werden die Konflikte emotional ausgetragen, wodurch die Gefahr von Fehlern steigt. Fehler beim nicht einvernehmlichen Ausscheiden eines Gesellschafters können bei der Fortführung der GmbH zu erheblichen Problemen führen und insbesondere die Rechtswirksamkeit weiterer Maßnahmen verhindern.

I. Möglichkeiten des Ausscheidens

Das Gesetz enthält keine Bestimmungen über das lebzeitige Ausscheiden von Gesellschaftern. Dennoch kann ein Gesellschafter ausscheiden, wenn ein wichtiger Grund oder Einvernehmen zwischen allen Gesellschaftern besteht. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Gesellschafter aus der Gesellschaft austreten bzw. kann der Gesellschafter ausgeschlossen werden. Vielfach ist im Gesellschaftsvertrag geregelt, wann und aus welchem Grund ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Folgende Gestaltungsvarianten sind weit verbreitet: Einziehung des Geschäftsanteils seitens der Gesellschaft (§ 34 GmbHG), Ausschluss des Gesellschafters durch...