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StuB Nr. 6 vom Seite 269

Die Verlautbarungen des IFRIC: IFRIC 2 und IFRIC 3

– Prof. Dr. Henning Zülch, und Dipl.-Kfm. Jesco Willms, beide Clausthal-Zellerfeld –

I. Einleitung

Nachdem in der vergangenen Ausgabe (vgl. Zülch/Willms,  f.) die besonderen Vorschriften zur Rückstellungsbilanzierung gem. IFRIC 1 (Changes in Existing Decommissioning, Restoration and Similar Liabilities) vorgestellt worden sind, werden in diesem Heft die Interpretationen IFRIC 2 und IFRIC 3 näher erläutert. Nach einer kurzen Einführung in das jeweilige Themengebiet erfolgt eine prägnante Darstellung der jeweiligen Auslegungsregelungen.

II. IFRIC 2 (Members’ Shares in Co-operative Entities and Similar Instruments)

1. Grundlegendes

Durch IFRIC 2 (Members’ Shares in Co-operative Entities and Simular Instruments) werden die Klassifizierung und der Ausweis des Geschäftsguthabens von Genossenschaften (co-operative entities) nach IAS 32 (Financial Instruments: Disclosure and Presentation) konkretisiert. Das Geschäftsguthaben tritt nach deutschem Handelsrecht bei Genossenschaften an die Stelle des gezeichneten Kapitals von Kapitalgesellschaften (§ 337 Abs. 1 Satz 1 HGB) und entspricht den Anteilen der Genossen an der Genossenschaft (member shares).

Genossenschaftsanteile können bspw. bei Ausscheiden eines Genossen an die Genossenschaft zurückgegeben werden (puttable instruments). Zugleich gehen mit Genossenschaftsantei...