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StuB Nr. 6 vom Seite 284

Veröffentlichung von Jahresabschlüssen der GmbH & Co. KG

Die Richtlinie 90/605/EWG vom zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluss bzw. den konsolidierten Abschluss hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs konnte, soweit sich daraus ergibt, dass jeder die Möglichkeit hat, den Jahresabschluss und den Lagebericht der von ihr erfassten Gesellschaftsformen einzusehen, ohne ein schutzbedürftiges Recht oder Interesse belegen zu müssen, wirksam auf der Grundlage des Art. 54 des Vertrags (jetzt: Art. 44 EG) erlassen werden ( und C-103/03).