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StuB Nr. 7 vom Seite 317

Hedge Accounting beim Umstieg von HGB auf IAS/IFRS

– CPA David Grünberger, Wien, und CPA/WP Dr. Herbert Grünberger, Linz –

Derivate (z. B. Futures, Optionen und Swaps) sind nach IAS 39 grundsätzlich mit ihrem Verkehrswert am Bilanzstichtag zu aktivieren bzw. als Verbindlichkeit auszuweisen. Allerdings werden Derivate regelmäßig zur Absicherung von Werten oder Zahlungsströmen eingesetzt (Hedging); damit ist das Basisobjekt zusammen mit dem Sicherungsinstrument wirtschaftlich erfolgsneutral. Um dieses Ergebnis auch im Jahresabschluss zu erreichen, empfehlen die IAS das „Hedge Accounting”. Das Derivat wird zwar weiterhin mit dem Tageswert angesetzt, doch werden auch die gegenläufigen Änderungen des abgesicherten Basiswerts in voller Höhe realisiert (fair value hedge); damit gleichen sich die Zuschreibungen und die Abschreibungen gegenseitig aus. Werden allerdings nicht Vermögenswerte, sondern Geldflüsse abgesichert (z. B. zukünftige Zinsen), dann sind die Wertveränderungen des Derivats erfolgsneutral in einer Rücklage gegenzubuchen (cash flow hedge).

Das Hedge Accounting beginnt grundsätzlich in der IAS-Eröffnungsbilanz zum Beginn der ersten im Jahresabschluss dargestellten Vorperiode (bei erstmaliger Aufstellung einer IAS-Bilanz zum wäre dies i. d. R. der ). Allerdings dürfen schon nach HGB bestehende Bewertungse...