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StuB Nr. 7 vom Seite 317

Verschärfung der EU-Publizitätspflichten

Nach einem am bekannt gegebenen Vorschlag der EU-Kommission sollen alle an den Börsen oder anderen geregelten Märkten eines EU-Landes notierten Unternehmen künftig Quartalsberichte vorlegen. Von dieser Ausweitung der Berichtspflichten erhofft sich die Europäische Kommission einen verbesserten Anlegerschutz und eine größere Attraktivität der EU-Börsen. Nach vorheriger Kritik hat die Kommission die geplanten Anforderungen verringert. Als Mindeststandard will sie nur eine tabellarische Übersicht über die Nettoumsatzerlöse und das Ergebnis vor oder nach Steuern sowie Erläuterungen zur Geschäftstätigkeit vorschreiben. Dagegen bleibe es den Unternehmen überlassen, ob sie eine Trendprognose oder Gewinnschätzungen abgeben. Die Berichte müssten jeweils zwei Monate nach Quartalsende vorliegen. Der Kommissionsvorschlag umfasst nach Angaben in der FAZ vom (S. 13) ferner Mindestanforderungen an Jahres- und Halbjahresberichte. Die Kommission verlangt persönliche Zuverlässigkeitserklärungen der Verantwortlichen. Der im EU-Recht vorgeschriebene Halbjahresbericht soll zu einer echten „Zwischenbilanz” aufgewertet werden. Sie soll einen verkürzten, auf den IAS aufbauenden Abschluss und einen aktual...