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StuB Nr. 7 vom Seite 331

Einstieg in den „Wettbewerb der Systeme” im Gesellschaftsrecht – Folgen für die „Sitztheorie” aus der neueren EuGH-Rechtsprechung

von Dr. Norbert Dautzenberg, Aachen

Am hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil in der Rechtssache „Überseering” eine seit langem erwartete Grundsatzentscheidung zur Vereinbarkeit der sog. „Sitztheorie” mit dem Europarecht getroffen (, Überseering [noch nicht in der amtl. Sammlung der EuGH-Entscheidungen veröffentlicht, aber vorab im Internet abrufbar unter www.curia.eu.int], StuB 2003 S. 94), und eine Folgeentscheidung, die die ganze Tragweite der dort aufgestellten Grundsätze noch unterstreichen wird, steht unmittelbar vor der Tür (vgl. das anhängige Verfahren „Inspire Art” [Rs. C-167/01], ein Verfahren einer britischen Limited, der Inspire Art Ltd., gegen eine niederländische Handelsregisterbehörde, zu dem die Schlussanträge des Generalanwalts Siegbert Alber am veröffentlicht worden sind).

I. Entscheidung des EuGH für die Gründungstheorie

Der EuGH setzt eine Rechtsprechung konsequent fort, die er vor wenigen Jahren mit der Entscheidung „Centros” (, Centros Ltd. [amtliche Sammlung der EuGH-Entscheidungen 1999 S. I-1459 ff.], StuB 1999 S. 337, dazu Dautzenberg, StuB 1999 S. 541) begonnen hatte und die den Streit zwischen den Anhängern...