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StuB Nr. 7 vom Seite 312

Kann die Kapitalflussrechnung der Steuerbemessung dienen?

– Betriebswirtschaftliche Überlegungen zu einer cashfloworientierten Unternehmensbesteuerung auf der Basis empirischer Unternehmensdaten –

von Prof. Dr. Karlheinz Küting und Dipl.-Kfm. Michael Reuter, beide Saarbrücken
Die Kernthesen:
  • Obwohl im geltenden Bilanz- und Steuerrecht bereits diverse Elemente auf Zahlungsströmen basieren, existiert in Deutschland bisher keine rein zahlungsorientierte Besteuerung oder Bilanzierung.

  • Durch den Einfluss internationaler Rechnungslegungsnormen wird die Bedeutung von cashfloworientierten Größen jedoch weiter zunehmen.

  • Sollte zukünftig eine Cashflow-Steuer eingeführt werden, stellt sich die Frage nach einer geeigneten Steuerbemessungsgrundlage. Zur Analyse der unternehmerischen Zahlungsströme bietet sich die Kapitalflussrechnung als zahlungsstromorientiertes Rechenwerk an.

I. Motivation und Einleitung

Erst kurz vor Ende des vergangenen Jahres konnte ein Kompromiss bei der Reformierung der Steuergesetze erzielt werden. Monate zuvor wurden verschiedene Vorschläge von Regierung, Opposition, Wissenschaft und Wirtschaft diskutiert und verworfen. Die Entwürfe reichten dabei von Änderungen der Steuerbemessungsgrundlage, des -tarifs und -satzes, einer nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen, konsumorientierten Ansätzen bis hin zu einer völligen Neuordnung des Steuersystems. Seit Jahresbeginn stehen bereits die Reformvorschläge für das Jahr 2005 zur Diskussion. Einige d...