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StuB Nr. 7 vom Seite 325

Ordnungsmäßigkeit einer Kassenbuchführung

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Die Finanzgerichtsbarkeit hat sich mit der Frage der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und hierbei insbesondere mit der ordnungsgemäßen Kassenbuchführung näher auseinander gesetzt. Mit rkr. Urteil des Saarländischen (EFG 2003 S. 1750 = StuB 2004 S. 132) wurden Grundsätze herausgearbeitet, die für die Deklarationsberatung von Bedeutung sind. Danach erfordert eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung die „Kassensturzfähigkeit” der Aufzeichnungen. Es muss jederzeit möglich sein, den Sollbestand nach dem Kassenbuch mit dem Ist-Bestand der Geschäftskasse auf die Richtigkeit nachzuprüfen. Auch bei Ermittlung der Bareinnahmen eines Tages („Tageslosung”) durch einen sog. Kassenbericht ist die tägliche Feststellung des Kassenbestands für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung unentbehrlich. Wird dagegen der Endbestand für jedes Blatt des Kassenbuchs nur rechnerisch ohne Zählung des Kasseninhalts ermittelt, ist die Kassenbuchführung nicht ordnungsgemäß.

Nach § 158 AO sind der Besteuerung die Buchführung und die Aufzeichnungen des Stpfl., die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, zugrunde zu legen. Nur wenn die Würdigung des Sachverhalts ergibt, dass eine formell ordnungsmäßige Buchf...BStBl 1992 II S. 55BStBl 1998 II S. 51