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StuB Nr. 7 vom Seite 319

Sachbezüge: Ausländische Zahlungsmittel sind Barlohn

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Arbeitgeber wenden einem Arbeitnehmer monatlich neben der normalen Lohnzahlung oftmals auch einen kleinen Betrag in ausländischer Währung zu. Damit verbunden wird das Ziel, dass diese Lohnzahlungen in ausländischer Währung als Sachbezug gewertet werden. Hierfür soll keine LSt- und Sozialversicherungspflicht eintreten, weil diese Lohnzahlung als Sachzuwendung gelten und bis zu einer Höhe von 44 € steuerfrei bleiben soll. Der BFH hat diese Gestaltungsmöglichkeit abgelehnt und sich der Verwaltungsauffassung angeschlossen (, StuB 2005 S. 38). Der Arbeitgeber beschäftigte im Urteilsfall in 1998 eine geringfügig entlohnte Beschäftigte. Diese erzielte Arbeitslohn i. H. von 7 440 DM (monatlich 620 DM), der zulässigerweise pauschal lohnversteuert wurde. Daneben erhielt die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber monatlich 4 000 spanische Peseten. Für diese Auszahlung, die umgerechnet jeweils 49,80 DM im Monat entsprach, führte der Arbeitgeber keine LSt ab. Dies wurde damit begründet, dass es sich bei der Zahlung von Arbeitslohn in ausländischer Währung um einen Sachbezug handele. Dieser sei einzeln zu bewerten. Einzeln zu bewertende Sachbezüge, die 50 DM (jetz...