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StuB Nr. 8 vom Seite 405

Entschädigungen an ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungsorgane ab 2002

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1. Ehrenamtliche Mitglieder eines Gemeinderats oder eines Stadtrats

Die nach Teil B Abschn. I Nr. 1 des FMS vom steuerfreien Aufwandsentschädigungen betragen ab dem Jahr 2002:


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in einer Gemeinde oder Stadt mit
monatlich
jährlich
höchstens 20 000 Einwohnern
  90 €
1 080 €
20 001 bis 50 000 Einwohnern
144 €
1 728 €
50 001 bis 150 000 Einwohnern
177 €
2 124 €
150 001 bis 450 000 Einwohnern
223 €
2 676 €
mehr als 450 000 Einwohnern
266 €
3 192 €

Diese Beträge verdoppeln sich für Fraktionsvorsitzende gem. Teil B Abschn. I Nr. 3 des FMS vom . Bei jedem Mandatsträger bleibt jedoch mindestens der Betrag von monatlich 154 € (jährlich 1 848 €) gem. R 13 Abs. 3 Satz 3 LStR 2002 steuerfrei.

2. Ehrenamtliche Mitglieder eines Kreistags

Die nach Teil B Abschn. II Nr. 1 des FMS vom steuerfreien Aufwandsentschädigungen betragen ab dem Jahr 2002:


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in einem Landkreis mit
monatlich
jährlich
höchstens 250 000 Einwohnern
177 €
2 124 €
mehr als 250 000 Einwohnern
223 €
2 676 €