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StuB Nr. 8 vom Seite 342

Die Neuregelungen im zur Bauabzugsbesteuerung

von Dipl.-Finw. StB Jörg Eggers, Hamburg
Die Kernfragen:
  • Welche Neuerungen ergeben sich beim Abzugsverpflichteten bei Begleichung der Bauleistungsrechnung durch eine Versicherung?

  • Was gilt in Insolvenzfällen hinsichtlich der Freistellungsbescheinigung?

  • Wie wurde die Neuregelung bei der Abstandnahme vom Steuerabzug bei Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen durch das BMF ausgelegt?

I. Einleitung

Durch das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe ist mit Wirkung ab dem die sog. Bauabzugssteuer eingeführt worden. Hierüber wurde bereits in der StuB ausführlich berichtet. Das zur Bauabzugssteuer ergangene ist nunmehr überarbeitet und durch ein neues ersetzt worden. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen durch das dargestellt.

II. Neuregelungen

1. Begriff der Bauleistungen

In den Tz. 5–14 wird der Begriff der Bauleistungen konkretisiert. Zu den Bauleistungen gehört hiernach auch der Einbau von Aufzügen und Rolltreppen. Reine Leistungen zur Bauüberwachung, zur Prüfung von Bauabrechnungen und zur Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben sind hingegen keine Bauleistungen. Werden im Zusammenhang mit diesen Leistun...