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StuB Nr. 8 vom Seite 369

Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern – Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft an dem übertragenen Wirtschaftsgut

( II 20)

Es ist gefragt worden, ob die unentgeltliche (oder gegen Minderung der Gesellschaftsrechte erfolgende) Übertragung eines WG aus dem Gesamthandsvermögen einer GmbH & Co. KG in das Vermögen einer KapGes nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStFG zu Buchwerten erfolgt, sofern die übernehmende KapGes zu 100 % vermögensmäßig an der GmbH & Co. KG beteiligt ist. Hierzu wird die Auffassung vertreten, dass die Voraussetzungen für eine Buchwertfortführung zumindest dann gegeben sind, wenn der KapGes vor der Übertragung des WG aus dem Gesamthandsvermögen einer PersGes bereits als Mitunternehmerin ein Anteil an dem WG von 100 % zuzurechnen ist und nach der Übertragung das WG der KapGes als Alleineigentümerin nun unmittelbar zu 100 % zuzurechnen ist und wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Durch die Übertragung hat sich der Anteil der KapGes an dem übertragenen WG nicht erhöht, sondern der gesamthänderisch gebundene Miteigentumsanteil wandelt sich in Alleineigentum um.

Überträgt die KapGes aus ihrem Betriebsvermögen ein einzelnes WG unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer PersGes, an der sie zu 100 % vermögensmäßig beteiligt ist, so i...