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StuB Nr. 9 vom Seite 427

Investitionszulagengesetz 2005

(OFD Chemnitz, Info vom 30. 3. 2004 - InvZ 1000 - 81/1 St 21)

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am das Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) angenommen. Der Bundesrat hat am dem Gesetz zugestimmt. Das InvZulG 2005 führt im Bereich der betrieblichen Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen die Ende 2004 auslaufende Förderung durch das InvZulG 1999 bis Ende 2006 fort. Gesetzesinhalt ist im Wesentlichen Folgendes:

  • Förderung von Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in neue bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und neue gewerbliche Bauten.

  • Der Anspruchberechtigte muss die Investitionen nach dem und vor dem begonnen und nach dem und vor dem abgeschlossen haben oder nach dem abschließen, soweit vor dem Teilherstellungskosten entstanden oder im Fall der Anschaffung Teillieferungen erfolgt sind.

  • Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission.

  • In Fällen der Nutzungsüberlassung müssen Anspruchsberechtigte, die selbst keinen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes oder derS. 428produktionsnahen Dienstleistungen unterhalten (z. B. Leasing-Unternehmen), durch eine Bescheinigung der ...