Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 9 vom Seite 429

Der Steuerberater als neues Sozietätsmitglied – Haftungsgeschenk an die Gläubiger?

von RA Mark T. Singer, Neuss

Das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein hochaktuelles und durch gravierende Umbrüche gekennzeichnetes Rechtsgebiet. Mit seinem Grundsatzurteil vom (BGHZ 146 S. 341 = ZIP 2001 S. 330 = NZG 2001 S. 311 ) hatte der II. Zivilsenat des BGH im Hinblick auf die Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)GbR zwar für eine grundlegende Weichenstellung gesorgt und die Position der GbR im Rechtsverkehr nachhaltig gestärkt. Ungeklärt blieb dagegen bislang, inwieweit mit dieser vom BGH entwickelten dogmatischen Lösung auch die berufsrechtlichen Belange u. a. von StB gegenüber ihren Mandanten verbunden waren. Das galt insbesondere für neu gegründete Sozietäten und – bei bestehenden Sozietäten – für den Eintritt von Neumitgliedern, wo sich vornehmlich die Frage stellte, ob der eintretende Neusozius für die Altverbindlichkeiten der bereits existierenden Sozietät möglicherweise ebenso akzessorisch mit seinem Privatvermögen haften muss wie für die Altverbindlichkeiten aus der vor der Sozietätsgründung geführten Einzelkanzlei seines Berufskollegen. Der BGH hat unlängst in zwei Entscheidungen zu diesen Fallkonstellationen im Zuge von Anwaltsregressklagen Stellung genommen. Deren wes...