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StuB Nr. 10 vom Seite 483

Die Sonderabschreibung des § 7g EStG zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe

Dipl.-Kfm. Stefan Wotschofsky und Dipl.-Kff. Marion D. Weeger, beide Augsburg
Die Kernfragen:
  • Was ist Sinn und Zweck der Sonderabschreibung?

  • Welche Betriebe werden begünstigt?

  • Was ist hinsichtlich Höhe und Dauer der Sonderabschreibung zu beachten?

I. Überblick

§ 7g EStG beinhaltet eine betriebsbezogene Steuervergünstigung zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, wobei Existenzgründer in besonderer Weise unterstützt werden. Zum einen regelt die Vorschrift die hier im Mittelpunkt stehende Sonderabschreibung, welche die Liquidität der Unternehmen nach Abschluss einer Investition fördern soll, und zum anderen die sog. Ansparabschreibung.

Die Sonderabschreibung bewirkt einen Vorzieheffekt von gewinnmindernden Abschreibungen. Wie das Wahlrecht in Anspruch genommen wird, hängt insbesondere von den zu erwartenden Grenzsteuersätzen in den Jahren des Begünstigungszeitraums ab. Sobald die Voraussetzungen des § 7g Abs. 2 EStG erfüllt sind, kann der Stpfl. zwischen der linearen Abschreibung gem. § 7 Abs. 1 EStG oder der degressiven Abschreibung gem. § 7 Abs. 2 EStG wählen und die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG zusätzlich in Anspruch nehmen. Dabei ist der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 EStG zulässig.

Der Stpfl. kann diese Vergünstigung nun so einsetzen, dass er den Gewinn bei nennenswerten Schwankungen gl...