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StuB Nr. 10 vom Seite 512

Vorsteuerabzugsberechtigung bei Vorgründungsgesellschaften

– Dipl.-Kffr. Tina Hubert, Nürnberg –

Der () dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine Vorgründungsgesellschaft – im Rahmen der Gründung einer Kapitalgesellschaft – zum Vorsteuerabzug für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt ist, wenn die bezogenen Leistungen nur aus dem Grunde erworben wurden, um jene nach Gründung der eigentlichen Kapitalgesellschaft in einem Akt gegen Entgelt an diese Kapitalgesellschaft zu veräußern, und wenn in dem betreffenden Mitgliedstaat die Übertragung des Gesamtvermögens so behandelt wird, als ob diesbezüglich keine Lieferung bzw. Dienstleistung vorliegt (Art. 5 Abs. 8 Satz 1, Art. 6 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG).

Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit, in dem es darum ging, dass eine Vorgründungsgesellschaft (GbR) in Erfüllung ihres einzigen Gesellschaftszwecks – nämlich die Gründung einer Kapitalgesellschaft vorzubereiten – Büroräume anmietete und herrichtete, Anlagegüter erwarb und Werbung für die noch zu gründende AG betrieb. Nach Gründung der Kapitalgesellschaft stellte sie ihre Tätigkeit ein und übertrug in Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks ihre gesamten zuvor erworbenen Gegenstände zu einem bestimmten Kaufpreis auf die ne...