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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 6768/94 VM

Gesetze: MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. bMinöStG § 12MinöStDV § 17 Abs. 11 Satz 1 BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 4

Abwärmenutzung zur Strom- und Dampferzeugung bei steuerfreier Verwendung von Mineralöl unschädlich

Leitsatz

Wird Mineralöl in einem einheitlichen Vorgang in erster Linie zur Zünd- und Stützfeuerung bei der Verbrennung von Produktionsrückständen und damit zu steuerfreien Zwecken verwendet, so ist die gleichzeitige Nutzung der Abwärme zum Nebenzweck der Strom- und Dampferzeugung nicht steuerschädlich.

Fundstelle(n):
EAAAB-60239

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