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FG Münster Urteil v. - 1 K 2550/03 F EFG 2005 S. 1847 Nr. 23

Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, FGO § 67

Finanzgerichtsordnung, Einkommensteuer

Zulässigkeit einer Klageänderung, GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz

1. Bei der Anfechtungsklage ist eine Klageänderung nur innerhalb der Klagefrist zulässig.

2. Kapitalgesellschaftsanteile, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Mitunternehmers dienen, sind dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers zuzurechnen.

3. Die bloße Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung für Verbindlichkeiten einer GmbH sowie der Verzicht auf eine Avalprovison führen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 961 Nr. 16
EFG 2005 S. 1847 Nr. 23
KÖSDI 2006 S. 15188 Nr. 8
KÖSDI 2006 S. 15188 Nr. 8
MAAAB-60699

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