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BFH 02.06.2005 III R 86/03, NWB 37/2005 S. 294

Einkommensteuer | Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Eintritt der Behinderung nach Ablauf des 27. Lebensjahrs

Für ein behindertes, über 27 Jahre altes Kind besteht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG kein Anspruch auf Kindergeld, wenn die Behinderung nach Ablauf des 27. Lebensjahrs eingetreten ist. Diese Altersgrenze, innerhalb derer die Behinderung eingetreten sein muss, ist nicht aufgrund entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 5 Satz 1 EStG oder aufgrund verfassungskonformer Auslegung um den Zeitraum des vom Kind in früheren Jahren geleisteten einjährigen Grundwehrdienstes auf 28 Jahre zu verlängern. Dies hat der NWB SAAAB-60914 entschieden. – Anmerkung: Eine Spätberücksichtigung von Kindern wegen Eintritts der Behinderung nach Erreichen der Altersgrenze ist – worauf der BFH zutreffend hinweist – auch deshalb nicht erforderlich, weil der Steuerpflichtige den Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG abziehen kann. Mit der Versagung ...