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BFH 02.06.2005 III R 15/04, NWB 37/2005 S. 295

Einkommensteuer | Übertragung eines Pauschbetrags für ein im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaats lebendes behindertes Kind

Nach dem NWB IAAAB-60913 kann ein Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG für ein behindertes Kind nicht nach § 33b Abs. 5 EStG auf einen im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaats seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und im Inland keine eigenen Einkünfte erzielt (Abgrenzung zum , BStBl 1997 II S. 20). – Anmerkung: Auch wenn man dem behinderten Auslandskind Einkünfte (etwa aus Kapitalvermögen) überließe und es dadurch zum beschränkt Steuerpflichtigen machte, könnte dies nicht zu einer Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags führen, weil dieser nach § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG auch für beschränkt Steuerpflichtige ausdrücklich ausgeschlossen ist und die Übertragung einen eigenen Anspruch des Kindes voraussetzt.