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BFH 15.07.2005 I R 21/04, NWB 37/2005 S. 295

Gewerbesteuer | Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 7 Satz 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GewStG 1991 verstoßen nicht gegen Gemeinschafts- oder Verfassungsrecht

Die Hinzurechnungen der Miet- und Pachtzinsen gemäß § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG 1991 und der Teilwerte der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG 1991 beim Mieter oder Pächter verstoßen nach dem NWB OAAAB-60911 weder gegen gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbote noch gegen den Gleichheitssatz. – Anmerkung: Es war die Frage entstanden, ob sich aus der „Eurowings”-Entscheidung des EuGH, die eine Hinzurechnung der an gewerbliche Unternehmen im EU-Raum geleisteten Miet- und Pachtzinsen gemeinschaftsrechtlich missbilligte, Weiterungen für reine Binnenfälle ergeben (im Streitfall Hinzurechnung der hälftigen Miet- und Pachtzinsen einer Bäckerei-GmbH für bewegliches Anlagevermögen, das ein nicht beherrschender Gesellschafter zur Verfügung stellte). Der BFH verneint dies für den Stre...