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30.08.2005 S 7169 - 5/St 35N, NWB 37/2005 S. 296

Umsatzsteuer | Behandlung der Verwaltertätigkeit nach dem WoEigG

Verwalter, die die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betreiben, können ihre Verwalterumsätze im Gegensatz zu den Leistungen der WEG nicht nach § 4 Nr. 13 UStG umsatzsteuerfrei behandeln. Wenn Verwalter, die als Wohnungseigentümer auch Mitglied in der WEG sind bzw. Wohnungseigentümer vertreten, den auf sie selbst entfallenden Kostenanteil für die Verwaltertätigkeit gegenüber der WEG nicht als Verwaltervergütung berechnen bzw. mit dem auf sie entfallenden Anteil am Wohngeld (steuerfreies Entgelt an die WEG) verrechnen, bringen sie sowohl die Bemessungsgrundlage für ihre eigene steuerpflichtige Leistung an die WEG als auch die Bemessungsgrundlage für die Leistung der WEG (steuerfrei – kein Vorsteuerabzug) in unzutreffender Höhe in Ansatz (