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FG Düsseldorf 13.07.2004 6 K 3238/02 H, NWB direkt 37/2005 S. 5

Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheid

Ist wegen verdeckter Gewinnausschüttungen im ersten Quartal eines Kalenderjahrs bereits ein bestandskräftiger Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer gegenüber dem Entrichtungsschuldner erlassen worden, so kann in offener Festsetzungs- und Verjährungsfrist ein weiterer Haftungsbescheid für die restlichen Monate desselben Kalenderjahrs ergehen, dem allein diesem Zeitraum zuzuordnende Lebenssachverhalte und damit andere Haftungsansprüche zugrunde liegen.