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FG Schleswig-Holstein 28.07.2004 4 K 105/02, NWB direkt 37/2005 S. 8

Steuersatz für Verkauf von Süßigkeiten und Getränken

Verkauft der Betreiber eines Filmtheaters im Foyer, das erst nach Entwerten der Eintrittskarten betreten werden kann, Süßigkeiten und Getränke, unterliegen die insoweit erzielten Umsätze dem Regelsteuersatz, wenn Vorrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden.