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BFH 22.02.2005 VIII R 53/02, NWB direkt 37/2005 S. 10

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags eines Besitzunternehmens

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist nicht auf Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung anzuwenden. Nur bei Befreiung des Betriebsunternehmens (hier GmbH) von der Gewerbesteuer wegen Verwaltung eigenen Grundbesitzes kommt eine Zurechnung der Befreiung an das Besitzunternehmen in Betracht. Ein Besitzunternehmen ist dann auch mit den Teilen des Gewerbeertrags gewerbesteuerpflichtig, die es aus der Vermietung von Grundstücken an andere Unternehmen erzielt, wenn der aus der Vermietung an das Betriebsunternehmen erzielte Umsatz einen wesentlichen Teil (hier 24 v. H.) des Gesamtumsatzes ausmacht.