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StuB Nr. 10 vom Seite 439

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

– Neue Anwendungsregelungen ab 1. 4. 2004 –

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf
Die Kernfragen:
  • Welche Änderungen ergeben sich bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aufgrund des HBeglG 2004?

  • Was bedeutet dies praktisch?

  • Wie ist die Übergangsregelung im zu werten?

I. Allgemeiner Überblick

Mit dem HBeglG 2004 vom ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der USt auf alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze, die unter das GrEStG fallen, ausgedehnt worden. Zudem ergibt sich eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei bestimmten Bauleistungen, wenn der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt. Dies bedeutet, dass der Leistungsempfänger die USt selbst berechnet und diese bei seinem FA mit der USt-Voranmeldung anzugeben hat. Hierzu sieht die USt-Voranmeldung 2004 in den Zeilen 48 bis 50 entsprechende Eintragungsmöglichkeiten vor. Der Leistungsempfänger kann die im Rahmen der Steuerschuldnerschaft übernommene USt als Vorsteuer gem. § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG geltend machen.

Beispiel: Ein Malermeister Z erbringt im April 2004 als Subunternehmer an einen anderen Malermeister F eine Bauleistung i. S. des USt-Rechts. Die Bemessungsgrundlage für den steuerpflichtigen Umsatz im Inland beträgt 2 000 € (netto). F hat die USt f...