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StuB Nr. 10 vom Seite 471

Pauschale Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugen

von RA/FAStR/StB Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

Nach § 15 Abs. 1b UStG 1999 sind Vorsteuerbeträge, die auf die Anschaffung oder Herstellung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Miete oder den Betrieb von Fahrzeugen i. S. des § 1b Abs. 2 UStG entfallen, die auch für den privaten Bedarf des Unternehmens oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werden, nur zu 50 v. H. abziehbar. Die Begrenzung des Vorsteuerabzugs durch das deutsche UStG war durch den Rat am mit der Entscheidung 2000/186 gebilligt worden. Die Entscheidung 2000/186 bestimmte in Art. 3 Abs. 1, dass diese Entscheidung mit Wirkung vom gelte.

Dazu hat der , DStR 2004 S. 860, mit Anm. Küffner/Zugmaier) entschieden, dass diese Entscheidung insoweit ungültig sei, wie sie eine rückwirkende Geltung der Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland durch den Rat der EU vom vorsehe. Demgegenüber entspreche Art. 2 der Entscheidung 2000/186 den inhaltlichen Anforderungen des Art. 27 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie und sei damit nicht ungültig. Die Bundesrepublik Deutschland hatte vorgetragen, dass es für den Stpfl. mit Schwierigkeiten verbunden sei, im Voraus den jeweiligen Anteil der Nutzung seines Fahrzeugs für private bzw. unternehmerische Zwecke zu bestimmen. Darüber hinaus könne die Fi...