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FG München Urteil v. - 9 K 1428/04 EFG 2005 S. 1616 Nr. 20

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 5 Abs. 1 S. 1EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1EStG § 15 Abs. 2AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 BGB § 446BGB § 705HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2

Personelle Verflechtung durch verdeckte Treuhandschaft des Besitzunternehmers am Geschäftsanteil der Betriebs-GmbH

Gewinnrealisierung bei Grundstücksverkauf erst mit Übergang von Nutzen und Lasten sowie der Preisgefahr

Betriebsaufspaltung

Personelle Verflechtung liegt vor, wenn die das Besitzunternehmen beherrschende Person über einen Treuhänder an der Betriebsgesellschaft beteiligt ist

Konkludenter Abschluss eines Treuhandvertrages

Einkommensteuer 1988 und 1989

Einkommensteuer 1990 bis 1996

Leitsatz

1. Eine personelle Verflechtung als Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung kann auch vorliegen, wenn die das Besitzunternehmen beherrschende Person über einen Treuhänder an der Betriebsgesellschaft beteiligt ist.

2. Der Abschluss eines Treuhandvertrags ist auch konkludent möglich; dass er von den Beteiligten nicht so bezeichnet und auch nicht rechtlich als Treuhandvertrag eingeordnet worden ist, ist daher unerheblich.

3. Der Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebsgrundstücks wird auch dann erst im Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Übergangs der Preisgefahr und von Nutzen und Lasten realisiert, wenn bereits vorher mit Eintragung im Grundbuch das zivilrechtliche Eigentum auf den Erwerber übergegangen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1616 Nr. 20
INF 2005 S. 725 Nr. 19
KÖSDI 2005 S. 14889 Nr. 12
WPg 2006 S. 307 Nr. 5
XAAAB-61193

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