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BFH 06.04.2005 I R 27/04, NWB 38/2005 S. 303

Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verdoppelung des laufenden Gehalts 3 ½ Monate nach Abschluss des Anstellungsvertrags

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn das laufende Gehalt des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bereits 2 ½ Monate nach Abschluss des Anstellungsvertrags um ca. 42 v. H. und nach einem weiteren Monat erneut um ca. 50 v. H. – damit insgesamt um ca. 115 v. H. – angehoben wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anstellungsvertrag nicht zu einer kontinuierlichen Gehaltsanpassung nach Ertragslage verpflichtet. Abmachungen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer sind im Rahmen des Fremdvergleichs nicht nur ihrer Höhe nach, sondern auch dem Grunde nach auf ihre Fremdüblichkeit zu überprüfen (, nv NWB ZAAAB-56928).